Praxis-Neuigkeiten

Mai 2022: Folgen Sie uns auf Instagram @sprachheilteam_altenessen und kommentieren gern zu unseren Hashtags #wortfürworterleben

#sprachheilteam

#logopädiealtenessen

#30jahreberufserfahrung

#sprachtherapieundpädagogik

---Hygiene-Update---Hygiene-Update---Hygiene-Update---Hygiene-Update---Hygiene-Update---Hygiene-Update---

Stand Oktober 2022:

Lt. Gesetz müssen ab dem 01.10.2022 wieder FFP-2- Masken in der Praxis getragen werden! Dies gilt für jedes Betreten unserer Praxis, auch beim Bringen oder Abholen und gilt ab dem 6. Lebensjahr.

Wir bitten dafür um Verständnis.

Januar 2022:

3-G-Regel bezugnehmend auf den  Erlass des Landesmininsteriums NRW für Gesundheit:

Die Behandlung in der Praxis und im Haus-/ Heimbesuch kann weiterhin durchgeführt werden, wenn der Patient entweder 

geimpft, getestet oder genesen ist. Dies gilt auch für Begleitpersonen, die aktiv an der Therapie teilnehmen oder z.B. für

 ausführliche Eltern- bzw. Angehörigengespräche und Beratungsssituationen, wie z.B. das Erstgespräch zu Beginn einer 

Therapie oder auch Personen, die der Therapie im Haus- oder Heimbesuch beiwohnen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir und unsere Mitarbeiterinnen die Nachweise entsprechend überprüfen müssen.

Zu Ihrem und unserem Schutz sind wir selbst und unsere Mitarbeiterinnen alle durchgeimpft.

Wir bitten Sie weiterhin, beim Abholen oder Bringen Ihrer Angehörigen in die Praxis eine FFP-2  zu

tragen und auch an eine Maske für die Patienten ab dem 6. Lebensjahr zu denken.

In der Praxis besteht im Eingangsbereich, im Wartezimmer und in den WCs weiterhin Maskenpflicht!!!! (s. weiter unten)

Auch in unseren Praxisräumen gilt ab 27.04.20 die Allgemeinverfügung der Maskenpflicht, d.h. Mund-Nasen- Schutz.  Dazu folgende Hinweise:

  • Bitte beachten Sie beim Eintreten in die Praxis, dass Mund und Nase ausreichend abgedeckt sind und auf einen möglichst dichten Abschluss der Maske zum Gesicht. Ohne Maske kann kein Einlass gewährt werden. Notfalls helfen wir mit einem Mund-Nasen-Einmalschutz aus.
  • Begleitpersonen, die sich in der Praxis z.B. im Wartebereich aufhalten, müssen den Mund-Nase-Schutz während des ganzen Aufenthalts in unseren Räumen aufbehalten!
  • In der Therapiesituation darf unter Einhalten des Sicherheitsabstandes und anderer Maßnahmen (z.B. Spuckschutz-Trennwand) der Mund-Naseschutz von Patient und Therapeut abgenommen werden.
  • Kinder unter 6 Jahren sind von der Regel ausgenommen.
  • Personen, die aus medizinischen Gründen keinen Mund-Nasenschutz tragen können, benötigen eine ärztliche Bescheinigung, die mitgeführt und vorgelegt werden muss.

Wir bitten um Ihr Verständnis für diese strengen Regelungen. Sie dienen Ihrem und unserem Schutz.

Sollten Sie oder Ihre sich bei uns in Behandlung befindenden Angehörigen/ Kinder schwere Erkältungssymptome zeigen, bitten wir Sie, von einer Behandlung durch uns abzusehen und uns rechtzeitig zu informieren. Wir behalten uns im Rahmen unsere Fürsorgepflicht für unsere Mitarbeiter und zum Schutz unserer Patienten und auch uns selbst vor, Behandlungen nicht durchzuführen oder gar abzubrechen, wenn der Patient/ die Patientin starke Erkältungssymptome während der Behandlung aufweist. Weiterhin fragen wir bei Neuaufnahmen nach entsprechenden Symptomen.

Bitte halten Sie sich an die Hygieneempfehlungen und unterrichten auch Ihre Kinder darüber.

Hausbesuche: Generell sind Hausbesuche durch uns und unsere Mitarbeiterinnen unter Einhaltung der o.g. Hygieneregeln weiterhin möglich und erlaubt. Auch Patienten in Altenheimen dürfen nun wieder unter Einhaltung der Hygienekonzepte (Negativer Schnelltest, Gesundheitsscreening mit Körpertemperaturmessung, Mund-Nasen-Schutz, Handschuhe, Desinfektion, Erfassung unserer Kontaktdaten, vorhandene logopädische Verordnung) von uns therapiert werden.

Auch wir selbst und unsere Mitarbeiter achten auf eigene Krankheitsanzeichen und werden mit grippalen Symptomen selbstverständlich nicht arbeiten.

Sie können uns diesbezüglich vertrauen und sich hier über den aktuellen Stand der Dinge informieren.


Information zur LSVT-LOUD Therapie für Parkinson-Patienten: 

Da dieses Therapieprogramm in anderen zeitlichen Einheiten durchgeführt wird, als gewohnte logopädische Maßnahmen im ambulanten Bereich, erfordern diese einen Mehraufwand an Organisation und Planung. Aus diesem Grund bitten wir Sie bei Interesse an dieser Therapieform immer um vorherige Kontaktaufnahme mit uns.

Genauere Informationen dazu finden Sie auch  unter dem Button  "Störungsbilder."

Informationen zum Datenschutz und unser Impressum finden Sie unter dem Button "Kontakt"!

Sprachheilpraxis Kraaß & Römer